Trump-Regierung unterstützt Klagen republikanischer Staaten gegen BlackRock und Vanguard wegen deren Klimainvestitions- (ESG-)Praktiken

Von
Amanda Zhang
6 Minuten Lesezeit

US-Bundesbehörden instrumentalisieren Kartellrecht gegen Klimapolitik der Wall Street

Justizministerium und FTC unterstützen nachdrücklich republikanische Staaten, die BlackRock, Vanguard und State Street wegen angeblicher Kohlemarktmanipulation ins Visier nehmen

Die Trump-Regierung hat am Donnerstag ihren ersten großen Angriff auf umweltbezogene Investitionen gestartet. Das Justizministerium (DOJ) und die Federal Trade Commission (FTC) reichten eine Interessenserklärung ein, die die kartellrechtliche Klage republikanischer Staaten gegen drei der mächtigsten Vermögensverwalter der Wall Street unterstützt.

Diese Unterstützung des Bundes verwandelt die Klage des texanischen Generalstaatsanwalts Ken Paxton gegen BlackRock, Vanguard und State Street von einem politischen Schachzug in eine glaubwürdige Bedrohung, die die volle Autorität der bundesstaatlichen Kartellrechtsdurchsetzung nutzt. Der Fall wirft den Firmen vor, durch Klimaaktivismus konspiriert zu haben, um die Kohleproduktion künstlich zu unterdrücken, was die amerikanischen Verbraucher angeblich Milliarden durch höhere Energiepreise gekostet hat.

Die aufwieglerische Sprache des FTC-Vorsitzenden Andrew Ferguson signalisiert die Absicht der Regierung, das Wettbewerbsrecht gegen nachhaltige Investitionen zu instrumentalisieren. Ferguson beschuldigte die Vermögensverwalter der „Klimawandel-Angstmache“, die darauf abzielen sollte, „den amerikanischen Verbrauchern Geld aus der Tasche zu ziehen und es in die eigene zu stecken“.

Tabelle: Überblick über wichtige Themen, Kritikpunkte und Trends im ESG-Investing (Stand 2025)

KategorieWichtige Punkte
Polarisierungstendenzen- Europa/Asien treiben ESG-Regulierungen voran
- US-Gegenreaktion mit republikanisch geführten Rücknahmen
- Zunahme von „Hushing“ (stille ESG-Annahme zur Vermeidung von Gegenwind)
Kritik – Anti-ESG- ESG als ideologisch voreingenommen angesehen
- Vermutung der Marktverzerrung
- Angeblicher Bruch der treuhänderischen Pflicht
Kritik – Pro-Umwelt- Als ineffektiv bezeichnet („Nebelkerzen“)
- Vorwurf der Förderung von Greenwashing
- ESG-Ratings messen tatsächliche Wirkung nicht ausreichend
Technische Probleme- Keine globalen ESG-Standards
- Über 600 Rahmenwerke und mehr als 140 Ratingfirmen
- Proprietäre, intransparente Methoden
Finanzielle Performance- Gemischte und nicht schlüssige Beweise zur ESG-Outperformance im Vergleich zu traditionellen Anlagen
Marktrealität- Verlagerung von ESG-Fonds hin zu stilleren nachhaltigen Investitionen
- Fortgesetzter regulatorischer Druck in der EU (z.B. CSRD)
- Nachlassende Anlegerbegeisterung
Gesamturteil- ESG ist fehlerhaft, aber nicht betrügerisch
- Spiegelt breitere gesellschaftliche Spannungen wider
- Bleibt als Rahmenwerk zur Bewältigung realer Geschäftsrisiken relevant

Die Billionen-Dollar-Anklage

Die Klage konzentriert sich auf eine neue rechtliche Theorie, die auf „gemeinsames Eigentum“ abzielt – bei dem institutionelle Anleger erhebliche Anteile an mehreren Unternehmen innerhalb derselben Branche halten. Während diese Praxis im passiven Investieren seit Jahrzehnten Standard ist, argumentieren Bundesbehörden nun, dass sie wettbewerbswidrig wird, wenn Investoren sich koordinieren, um branchenweite Ergebnisse zu beeinflussen.

Die drei Vermögensverwalter kontrollieren zusammen zwischen 8 % und 34 % der Anteile an börsennotierten Kohleproduzenten. Republikanische Generalstaatsanwälte aus 13 Staaten behaupten, diese Firmen hätten ihre Eigentumsanteile genutzt, um Kohleunternehmen unter Druck zu setzen, die Produktion im Rahmen branchenweiter „Netto-Null“-Initiativen zu reduzieren.

Der Fall ist das erste Mal, dass Bundeskartellrechtsbehörden ESG-Anlagepraktiken direkt angefochten haben, was eine dramatische Eskalation im politischen Krieg um nachhaltige Finanzen darstellt.

Wurde ESG als Lüge verkauft? (ntd.com)
Wurde ESG als Lüge verkauft? (ntd.com)

Marktrealität widerspricht Rechtstheorie

Die Klage steht vor einem fundamentalen Faktenproblem: Die Kohleproduktion stieg während des angeblichen Verschwörungszeitraums tatsächlich an. Daten der Energy Information Administration zeigen, dass die US-Kohleförderung von 2021 bis 2022 um 9 % zunahm, was die zentrale Prämisse untergräbt, dass Vermögensverwalter die Produktion erfolgreich unterdrückt hätten.

Die Vermögensverwalter betonen, dass ihre Strategien indexbasiert und passiv seien und jegliches klimabezogenes Unternehmensengagement weit von koordinierter Marktmanipulation entfernt sei. Ihre kombinierten Anteile erreichten niemals kontrollierende Positionen, wobei die einzelnen Beteiligungen typischerweise viel geringer waren als die von den Anklägern genannte Maximalzahl von 34 %.

Rechtsexperten bezeichnen den Fall als auf „unausgereiften und ungetesteten“ Theorien basierend, die das Kartellrecht bis zur Unkenntlichkeit dehnen. Die Klage erfordert, Minderheitsaktionäre als fähig anzusehen, Produktionsentscheidungen durch Stimmrechtsvertretung zu „kontrollieren“ – eine Interpretation, die grundlegende Unternehmensführungspraktiken kriminalisieren könnte.

Der strategische Rückzug der Wall Street

Die Unterstützung der Bundesregierung hat bereits einen Massenabzug aus Klima-Initiativen im gesamten Finanzsektor ausgelöst. BlackRock zog sich aus der Net Zero Asset Managers Initiative zurück, während State Street Climate Action 100+ verließ. Andere große Firmen distanzieren sich still und leise von öffentlichen ESG-Verpflichtungen, während sie private Klimarisikobewertungen beibehalten.

Dieser „verdeckte ESG“-Ansatz spiegelt die neue rechtliche Realität wider: Jede sichtbare Koordination in Klimafragen birgt nun Prozessrisiken. Vermögensverwalter strukturieren ihre Operationen um, um Klimarisiken ohne öffentliche Koalitionsarbeit zu bepreisen, was die Art und Weise, wie die Wall Street nachhaltige Investitionen angeht, grundlegend verändert.

Die Marktreaktion war verhalten: BlackRock-Aktien fielen nur um 0,3 %, und State Street handelte unverändert. Professionelle Anleger betrachten den Fall angesichts der schwachen rechtlichen Grundlagen eher als politisches Theater denn als existenzielle Bedrohung.

Globale Wettbewerbsimplikationen

Während sich amerikanische Firmen von öffentlichen Klimaverpflichtungen zurückziehen, gewinnen europäische Wettbewerber strategische Vorteile. Die EU und Großbritannien bieten explizite rechtliche Schutzhäfen für Nachhaltigkeitskooperationen und ziehen Kapital und Expertise aus den von Unsicherheit geplagten US-Märkten an.

Diese regulatorische Divergenz stellt eine strategische Fehleinschätzung im globalen Wettbewerb um die Führung in der grünen Finanzierung dar. Europäische Vermögensverwalter wie Amundi und Schroders profitieren, da die politische Unsicherheit in den USA internationale Mandate ins Ausland verlagert.

Juristischer Zeitplan und politisches Theater

Richter Barker hat die Anhörungen zum Antrag der Vermögensverwalter auf Abweisung der Klage für den 24. Juni 2025 angesetzt. Rechtsexperten schätzen die Wahrscheinlichkeit, dass ein Teil des Falles diese erste Anfechtung übersteht, angesichts der schwachen Sachverhaltsbehauptungen und neuartigen Rechtstheorien auf etwa 20 %.

Unabhängig vom rechtlichen Wert dient der Fall breiteren politischen Zielen. Republikaner im Repräsentantenhaus planen Sommeranhörungen mit dem Titel „Das Klimakartell“, während weitere Generalstaatsanwälte aus „roten“ Staaten Nachahmungsklagen gegen Banken, Versicherer und Pensionsfonds vorbereiten.

Die Ironie ist verblüffend: Republikaner nutzen progressive Kartellrechtstheorie, um marktbasierte Klimalösungen anzugreifen, was potenziell aggressivere staatliche Regulierung vorantreiben könnte, falls freiwillige Unternehmensmaßnahmen rechtlich unmöglich werden.

Die wahren Einsätze jenseits der Kohle

Dieser Fall geht über die Haftung der Vermögensverwalter hinaus – es geht im Grunde darum, ob der Klimawandel ein legitimes Geschäftsrisiko darstellt, das eine Investorenkoordination rechtfertigt, oder ein ideologischer Vorwand für Marktmanipulation ist.

Die Position der Bundesregierung besagt im Wesentlichen, dass jede Investorenkoordination in Klimafragen eine kartellrechtliche Verschwörung darstellt, unabhängig von Absicht oder Marktauswirkungen. Sollte diese Theorie Bestand haben, würde sie gängige ESG-Praktiken kriminalisieren, von Benchmarks für nachhaltige Investitionen bis hin zu Rahmenwerken für die Offenlegung von Klimarisiken.

Die letztendliche Konsequenz könnte darin bestehen, Investoren zu zwingen, wesentliche finanzielle Risiken im Namen der kartellrechtlichen Compliance zu ignorieren – ein perverses Ergebnis, das politische Ideologie über wirtschaftliche Rationalität stellt.

Worauf professionelle Trader achten sollten

Das wahrscheinlichste Ergebnis bleibt eine frühe Abweisung aufgrund schwacher Klagebegründungen, wodurch die ESG-Integration intakt bleibt, aber weitaus weniger transparent wird. Die wahren Kosten sind Anwaltskosten für die Offenlegung von Dokumenten, Management-Ablenkung und Reputationsschaden, weniger monetäre Schäden.

Anwalts- und Compliance-Kosten könnten die Gewinne von BlackRock und State Street im Jahr 2025 um 1-2 % schmälern – unerheblich, es sei denn, der Fall nimmt die Vorab-Hürden. Die strategische Verlagerung hin zu „verdecktem ESG“ verändert jedoch bereits, wie große Vermögensverwalter Klimarisiken angehen.

Professionelle Anleger positionieren sich für eine Politikdivergenz anstelle eines existenziellen ESG-Zusammenbruchs. Die optimale Reaktion beinhaltet selektive Engagements in US-Vermögensverwaltern zu diskontierten Bewertungen, während man europäische Firmen berücksichtigt, die von regulatorischer Klarheit profitieren.

Die Unterstützung des Bundes verwandelt das, was als politische Positionierung auf staatlicher Ebene begann, in die Eröffnungssalve eines breiteren Angriffs auf nachhaltige Finanzen. Ob Sieg oder Niederlage, dieser Fall wird bestimmen, ob amerikanische Kapitalmärkte Klimarisiken in Investitionsentscheidungen integrieren können oder ob solche Überlegungen im Namen der Kartellrechts-Compliance rechtlich radioaktiv werden.

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