
TotalEnergies steht vor dem ersten bedeutenden Greenwashing-Prozess in Frankreich, während Investoren die Auswirkungen auf den Markt beobachten
Fossiler Energieriese am Scheideweg: „Grüne“ Behauptungen vor Gericht
In einem Pariser Gerichtssaal stand gestern die Zukunft der Klimaversprechen von Unternehmen unter beispielloser rechtlicher Prüfung. TotalEnergies, der französische Energiemoloch mit einem Marktwert von 134 Milliarden Euro, war vor Richtern angeklagt, Verbraucher mit ehrgeizigen Klimaversprechen irrezuführen, während er gleichzeitig sein fossiles Energieimperium ausbaut – eine Praxis, die als „Greenwashing“ bekannt ist.
Der wegweisende Prozess, der gestern begann, ist der erste Fall, in dem ein großer fossiler Energiekonzern in Frankreich mit solchen Vorwürfen konfrontiert ist. Drei Umweltorganisationen werfen dem Unternehmen vor, europäische Verbraucherschutzgesetze verletzt zu haben, indem es Ziele der „CO2-Neutralität bis 2050“ beworben hat, während es weiterhin neue Öl- und Gasprojekte entwickelt.
„Hier geht es nicht nur um irreführende Werbung“, sagte ein Rechtsvertreter der Umweltkoalition in den Eröffnungsplädoyers. „Es geht darum, ob Unternehmen sich rechtlich als Klimaschützer darstellen können, während ihr Kerngeschäftsmodell genau diese Behauptungen untergräbt.“
Wenn „grünes“ Branding mit fossiler Expansion kollidiert
Die Klage zielt auf etwa 40 Werbeanzeigen ab, die seit Mai 2021 veröffentlicht wurden, als sich das Unternehmen von „Total“ in „TotalEnergies“ umbenannte – ein Schritt, den die Kläger als kalkulierten Versuch beschreiben, den Ölkonzern trotz seiner fortgesetzten Investitionen in fossile Brennstoffe als Umweltführer zu positionieren.
Im Zentrum des Rechtsstreits steht die Darstellung des Unternehmens, Erdgas sei „der fossile Brennstoff mit den geringsten Treibhausgasemissionen“ – eine Behauptung, die laut Umweltschützern bewusst die erheblichen Methanlecks in der gesamten Gaslieferkette verschweigt. Die Entscheidung des Gerichts zu diesem spezifischen Punkt könnte weltweit die erste sein, die entscheidet, ob die Bewerbung von Erdgas als wesentlich für die Energiewende rechtlich zulässig ist.
Im Gerichtssaal war die Spannung spürbar, als die Anwälte von TotalEnergies die Vorwürfe energisch bestritten und argumentierten, ihre Kommunikation sei „institutioneller“ Natur, von Finanzbehörden reguliert und basiere auf „objektiven, überprü